Hinweisgeberschutzgesetz

Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen", kurz Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), eine Möglichkeit geschaffen, Kenntnis von Missständen oder Rechtsverstößen über eine Meldestelle zu melden und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

Die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG hat gemäß § 14 Absatz 2 HinSchG eine interne Meldestelle für folgende verbundene Unternehmen eingerichtet:

  • WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG
  • WindStrom Service und Betriebsführungs GmbH
  • WindStrom Windpark Verwaltungs GmbH

Diese interne Meldestelle ist neutral und behandelt Ihre persönlichen Daten vertraulich (auf Wunsch auch anonym über das Meldeportal und per Brief), so dass Sie, ohne jegliche Nachteile hinnehmen zu müssen, die Möglichkeit haben, uns über solche Missstände oder Rechtsverstöße zu unterrichten. Wir gehen allen entsprechenden Hinweisen behutsam, gewissenhaft und verantwortungsvoll nach.

Die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG hat mit der Einrichtung und dem Betrieb der internen Meldestelle die Dirk Gui - Managementberatung beauftragt.

Sie können Ihre Meldung jederzeit über das Meldeportal unter

- https://windstrom.hinweisgeberschutzgesetz.de - einreichen.

Alternativ können hinweisgebende Personen ihre Meldung telefonisch oder per Brief richten an:

Dirk Gui - Managementberatung
Goerdtstraße 17
44803 Bochum
Tel: +49 23 4 / 87 93 44 09

Bitte schildern Sie möglichst genau den Sachverhalt, nennen das betroffene Unternehmen, die beteiligten Personen, die Zeit und der Ort des Vertoßes und teilen die Namen möglicher Zeugen mit. Bitte beachten Sie, dass die Einwilligung der Zeugen zur Mithilfe und deren Erlaubnis zur Übermittlung der personenbezogenen Daten im Vorfeld eingeholt werden müssen. Übersenden Sie bitte, soweit vorhanden, auch Dokumente wie Bilder, E-Mails usw., die den Verdacht stützen.

Bewusste Falschmeldungen

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass eine Meldung aus gutem Glauben getätigt wird. Bewusste und wissentliche Falschmeldungen, z. B. aufgrund eines persönlichen Unmuts oder dem Ziel der Rufschädigung bzw. Diskreminierung gegen eine andere Person oder die WindStrom Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG sowie deren verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG erachten wir als Missbrauch der Meldestelle. Gegen derartige Meldungen werden wir im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten vorgehen.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der oben genannten Portalseite.